Wer bezahlt für meine Therapie oder psychologische Beratung?
Trägt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie?
Grundversicherung
In den meisten Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Psychotherapie, sofern Sie an einer diagnostizierten psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leiden. Nicht übernommen werden Beratungsangebote wie etwa berufliches Coaching oder Eheberatung. Für die Kostenübernahme müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Therapeut ist Psychiater, der Medizin studiert hat und Medikamente verschreiben darf (“ärztliche Psychotherapie“)
- Ihr Therapeut befindet sich im Angestelltenverhältnis zu Ihrem Arzt, der die Behandlung verordnet hat, und führt die Therapie in den Räumen Ihres Arztes durch („delegierte Psychotherapie“)
Sie sollten also bereits vor Beginn einer Psychotherapie klären, inwieweit die oben genannten Bedingungen zutreffen, um nicht am Ende eine hohe Rechnung aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Was muss bei Kostenerstattung der Grundversicherung beachtet werden?
Kostenerstattung
Die Grundversicherung übernimmt zunächst die Kosten für 40 Sitzungen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, wird ein Bericht des behandelnden Arztes benötigt. Erst auf Basis dieses Berichts entscheidet der Versicherer über die weitere Kostenerstattung und deren Dauer. Auch im Bereich Psychotherapie rechnen die Krankenkassen abzüglich Selbstbehaltes und Franchise ab. Nicht übernommen werden die Kosten einer Therapie bei einem Fachpsychologen bzw. einer Fachpsychologin für Psychotherapie FSP (auch “eidg. anerkannte/r Psychotherapeut/in“ oder “nichtärztliche Psychotherapie“ genannt).
Was ist ein(e) Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP?
Psychologie
Diese Bezeichnung hängt mit der Ausbildung der psychologischen Fachkräfte zusammen. Man unterschiedet zwischen ärztlichen Psychotherapeuten, die ein Hochschulstudium in Medizin mit anschliessender mehrjähriger Fachausbildung absolviert haben, und psychologischen Psychotherapeuten. Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie auf Hochschulstufe studiert und im Anschluss eine mehrjährige Fachausbildung in Psychotherapie absolviert. Erst danach dürfen sie sich als “eidg. anerkannte/r Psychotherapeut/in“ bzw. “Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP“ bezeichnen. Insgesamt liegt die Ausbildungsdauer bei neun bis 11 Jahren inklusive Fortbildungsmassnahmen.
Die Qualität der Therapie ist also auch in diesen Fällen sehr hoch. Zudem erweitert es die Auswahl enorm, wenn man bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten nicht nur auf die ärztliche oder delegierte Psychotherapie beschränkt ist. Auch die Wartezeit auf einen Therapieplatz kann so deutlich verkürzt werden. Hierfür kann der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnend sein, da sehr viele Versicherer eine Kostenerstattung für eine Therapie bei Fachpsycholog/innen für Psychotherapie FSP anbieten.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Psychotherapie?
Zusatzversicherung
In der Schweiz gibt es verschiedene Zusatzversicherungen, die die Kosten einer Psychotherapie decken. Je nach Anbieter und Modell unterscheiden sich der Preis und die Leistungen einer Zusatzversicherung stark voneinander. Beachten sollten Sie zunächst, dass für die Psychotherapie allein keine Zusatzversicherung existiert – die Leistungen hierfür sind immer Teil eines kleineren oder größeren Leistungspakets. Zudem akzeptiert der Grossteil der Versicherer nur Fachpsycholog/innen für Psychotherapie FSP, die auf der Liste von santésuisse, dem Branchenverband der anerkannten Krankenversicherer, zu finden sind.
Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele von Zusatzversicherungen, die die Kostenerstattung für die Psychotherapie beinhalten:
- Die Helsana Versicherung bietet im Tarif „Omnia“ bzw. „Top“ eine Kostenübernahme von 75% bei einer Maximalsumme von 3‘000 Franken jährlich
- Die Visana Versicherung übernimmt im Tarif „Ambulant III“ sogar 80% bei einer jährlichen Maximalsumme von 5‘000 Franken
Was ist die Empfehlung?
Zusatzleistungen vergleichen
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem ärztlichen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Möchten Versicherte, z.B. um die Wartezeit zu verkürzen, aber einen Fachpsychologen bzw. eine Fachpsychologin für Psychotherapie FSP aufsuchen, können die Kosten durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden.
Während einige Krankenkassen grosszügige Leistungen bei einer Behandlung durch Fachpsycholog/innen für Psychotherapie FSP anbieten, zeigen sich andere hier eher zurückhaltend. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie deshalb genau überprüfen, welche Leistungen Ihre gewünschte Zusatzversicherung anbietet, welche Beschränkungen sie hat und welche Leistungen andere Versicherer anbieten.
Was bezahlt die Karnkenkasse?
Konkrete Daten
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen bietet jährlich ein PDF an, welches konkret die Leistungsübernahmen der Krankenkassen in der Schweiz zusammenstellt. Gerne kann man sich diese PDF herunterladen: